Das Herzstück eines Unternehmens stellt die Finanzbuchführung dar, da aus den entsprechenden Auswertungen die Entwicklung des Unternehmens dargestellt, kontrolliert und gelenkt werden kann.
Ich erstelle für Sie die gesamte Finanzbuchführung einschließlich Offene-Posten-Buchhaltung und Anlagenbuchhaltung.
Die Art der Buchhaltung und die Auswertungen werden ganz auf Ihre speziellen Bedürfnisse abgestimmt.
Möchten Sie mit der Zeit gehen, dann verweise ich Sie auf die digitale Buchhaltung in Form von „Unternehmen online“, wie im folgenden Punkt beschrieben ist.
Anstatt die Belege im sogenannten Pendelordner zum Steuerberater zu bringen, biete ich Ihnen, in Zusammenarbeit mit dem Rechenzentrum der DATEV eG, auch die Buchführung mit digitalen Belegen an. Das ist einfach, zeitsparend und zukunftsorientiert, da alle Belege in elektronischer Form erfasst, bearbeitet und archiviert werden.
Die Archivierung Ihrer Belege erfolgt sicher im Rechenzentrum der DATEV. Durch einen Online-Zugang können Sie jederzeit auf die Belege und auch auf die Buchführungsauswertungen zugreifen.
Die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Ihre Mitarbeiter ist anspruchsvoll und zeitintensiv, da sich die gesetzlichen Bestimmungen fortlaufend ändern.
Gerne übernehme ich die laufenden Abrechnungen für Sie, was folgende Leistungen enthält:
Auch die Lohnbuchhaltung kann papierlos, d.h. digital, abgewickelt werden.
Bei Interesse sprechen Sie mich gerne an!
Für Unternehmen erstelle ich die Erklärungen zu den einzelnen Steuerarten, wie Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Kapitalertragsteuer sowie die Erklärung zur einheitlichen Gewinnfeststellung.
Für Privatpersonen übernehme ich die Erstellung der Einkommensteuererklärung und auch die der Erbschaft- und Schenkungssteuererklärung.
Aus der von mir oder in Ihrem Haus erstellten Buchhaltung erstellte ich Ihren Jahresabschluss bzw. Ihre Einnahmen-Überschussrechnung, natürlich nach den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Grundsätzen.
Für die Übertragung der E-Bilanz an die Finanzverwaltung bin ich genauso gerüstet, wie für die Offenlegung oder Hinterlegung beim Bundesanzeiger.
Die steuerliche Beratung umfasst zum einen die klassischen Tätigkeitsfelder, wie Erstellung von Steuererklärungen und Begleitung bei Betriebsprüfungen als auch die Unterstützung bei besonderen steuerlichen Fragestellungen, wie z.B. bei der Unternehmensnachfolge.
Ich vertrete Ihre Interessen vor dem Finanzamt und gegebenenfalls auch vor dem Finanzgericht.
Um ein Unternehmen zu gründen, die Ertragskraft Ihres Unternehmens zu bewerten oder Investitionen zu planen ist ein betriebswirtschaftlicher Überblick und damit auch die Beratung unerlässlich.
Ich biete Ihnen dabei Unterstützung an und der Nutzen der wirtschaftlichen Beratung erlaubt Ihnen jederzeit über sämtliche wichtige Daten zu verfügen.